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Reichsgerichtspräsentation

Deutsches Reichsgericht heißt in Deutschland der gemeinsame oberste Gerichtshof für das ganze Deutsche Reich, der in Leipzig seinen Sitz hat. Das Reichsgericht ist auf Grund des Gesetzes vom 11. April 1877 am 1. Oktober 1879 in Kraft getreten. Damals waren nur 5 Zivilsenate und 3 Strafsenate vorhanden. Das Reichsgericht bestand aus einem Präsidenten, 7 Senatspräsidenten … Weiterlesen

Deutsches Reichsgericht

D E U T S C H E S    R E I C H S G E R I C H T Das Reichsgericht war von 1879 bis 1919 (bzw. im Sinne der Nazis bis 1945) der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Seinen Sitz hatte es in Leipzig. … Weiterlesen

Reichsanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft Deutschlands

Die Reichsanwaltschaft ist eine oberste Behörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Deutschen Reichsgerichtes; Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Reichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Der erste Beamte der Reichsanwaltschaft ist der Ober-Reichsanwalt. Dem Ober-Reichsanwalt sind mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG als seine Vertreter zugeordnet. Die Reichsanwaltschaft wurde 1877 im Zuge … Weiterlesen