Sondergericht

image_print

Es wird ein Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht eingerichtet. Dieses Sondergericht ist nur für Geldstrafen im Sinne eines Verwaltungszwangsverfahrens zuständig und erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches.

Das betreffende Gesetz ist zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1803081-nr08-einrichtung-eines-sondergericht-beim-reichsgericht/

Dieses Sondergericht ist nur für Geldstrafen im Verwaltungszwangsverfahren zuständig.