Das Deutsche Reichsgericht ist zugleich auch das Reichsverfassungsgericht.
Zuständig war das Reichsgericht auch für das Staatshaftungsrecht.
Näheres hierzu ist zu lesen unter:
Deutsches Reichsgericht zu Leipzig
Das Deutsche Reichsgericht ist zugleich auch das Reichsverfassungsgericht.
Zuständig war das Reichsgericht auch für das Staatshaftungsrecht.
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