Der Reichsanwalt

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Der Reichsanwalt
Der Reichsanwalt ist ein Beamter der Reichsanwaltschaft beim Deutschen Reichsgericht.

Postfach 390124, 14091 Berlin / Fax: +49(0)021317399654 / zentrale@reichsanwalt.de
Ober-Reichsanwalt
Die Oberreichsanwaltschaft war eine Oberbehörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes; ab 1918 war sie dem Geschäftsbereich des Reichsjustizamt zugeordnet.

Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alter Fassung (a. F.) war die Oberreichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht.  Der erste Beamte der Oberreichsanwaltschaft war der Oberreichsanwalt.  Dem Oberreichsanwalt waren mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG a. F.  als seine Vertreter zugeordnet.

Näheres zur Reichsanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht ist zu finden unter:
Leitung
Leitung der Aufsicht
Die Oberreichsanwaltschaft wurde 1877 im Zuge der Reichsjustizgesetze beim Reichsgericht eingerichtet. Der   Reichskanzler leitete und führte die Aufsicht über den Oberreichsanwalt   und die Reichsanwälte gemäß § 148 Nr. 1 GVG a. F. Die Leitung und   Aufsicht oblag dem Reichskanzler in Ermangelung eines Reichsjustizamt bis zum Ende des Kaiserreichs. Das Reichsjustizamt war dabei nur Abteilung des Reichskanzleramts.


Weisungsbefugnis des Ober-Reichsanwalt

Der Ober-Reichsanwalt hatte als erster Beamter der  Oberreichsanwaltschaft   das Recht den Reichsanwälten dienstliche  Weisungen zu erteilen. Diese   aus dem Hierarchieprinzip folgende  selbstverständliche Befugnis stellte   § 147 Abs. 1 GVG a. F. klar. Nach  § 147 Abs. 2 GVG a. F. war der   Oberreichsanwalt berechtigt, allen  Beamten der Staatsanwaltschaft   Weisungen zu erteilen, wenn das  Reichsgericht erstinstanzlich zuständig   war (Hoch- und  Landesverratssachen gegen Kaiser und Reich).
Reichsgesetze
Hier erhalten Sie eine Übersichtsliste zu allen Reichsgesetzen, die die  obersten Gesetze des Nationalstaates Deutschland seiner Bundesstaaten  und des Deutschen Reiches im Rechtskreis des Deutschen Reiches  anzuwenden sind.

Hierzu mehr...
Gerechtigkeit
Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia)
ist einer der Grundbegriffe der Ethik – der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die  ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs “gerecht” ist “angemessen,  richtig”. Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz  eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die  Gerechtigkeit.

Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: “Alle  Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. […] Jeder  Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und  Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,  Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,  nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen  Umständen.”

Die  soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb  menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen  zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von  Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein,  was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Studium
das  Studium zum  Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent, staatlichen  Beamten,  Standesbeamten, Mediator oder einfach eines Wissenden obliegt  der 1ten  staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische   Identitätskompetenz Deutschland.

Mit dem Grundlagenstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Mediator bzw. Standesbeamten.
Hier geht es zu der Seit der Uni-SPIK: www.uni-spik.de
das Fachstudium zum Bevollmächtigten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent,   staatlichen Beamten, Richter oder einfach eines Wissenden obliegt der   1ten staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische   Identitätskompetenz Deutschland.

Mit dem Fachstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Bevollmächtigten, hohen Beamten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent.
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Leistungen
Alle Leistungen der Uni-SPIK im Überblick: www.uni-spik.de/leistungen

Hier geht es zur Anmeldung: www.uni-spik.de/Anmeldung
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