Der Reichsanwalt
Der Reichsanwalt ist ein Beamter der Reichsanwaltschaft beim Deutschen Reichsgericht.
Postfach 390124, 14091 Berlin / Fax: +49(0)021317399654 / zentrale@reichsanwalt.de
Ober-Reichsanwalt
Die Oberreichsanwaltschaft war eine Oberbehörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Reichskanzleramtes; ab 1918 war sie dem Geschäftsbereich des Reichsjustizamt zugeordnet.
Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alter Fassung (a. F.) war die Oberreichsanwaltschaft die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Der erste Beamte der Oberreichsanwaltschaft war der Oberreichsanwalt. Dem Oberreichsanwalt waren mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG a. F. als seine Vertreter zugeordnet.
Näheres zur Reichsanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht ist zu finden unter:
Leitung
Leitung der Aufsicht
Die Oberreichsanwaltschaft wurde 1877 im Zuge der Reichsjustizgesetze
beim Reichsgericht eingerichtet. Der Reichskanzler leitete und führte
die Aufsicht über den Oberreichsanwalt und die Reichsanwälte gemäß
§ 148 Nr. 1 GVG a. F. Die Leitung und Aufsicht oblag dem Reichskanzler
in Ermangelung eines Reichsjustizamt bis zum Ende des Kaiserreichs. Das Reichsjustizamt war dabei nur Abteilung des Reichskanzleramts.
Weisungsbefugnis des Ober-Reichsanwalt
Der Ober-Reichsanwalt hatte als erster Beamter der Oberreichsanwaltschaft das Recht den Reichsanwälten dienstliche Weisungen zu erteilen. Diese aus dem Hierarchieprinzip folgende selbstverständliche Befugnis stellte § 147 Abs. 1 GVG a. F. klar. Nach § 147 Abs. 2 GVG a. F. war der Oberreichsanwalt berechtigt, allen Beamten der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen, wenn das Reichsgericht erstinstanzlich zuständig war (Hoch- und Landesverratssachen gegen Kaiser und Reich).
Reichsgesetze
Hier erhalten Sie eine Übersichtsliste zu allen Reichsgesetzen, die die obersten Gesetze des Nationalstaates Deutschland seiner Bundesstaaten und des Deutschen Reiches im Rechtskreis des Deutschen Reiches anzuwenden sind.
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Gerechtigkeit
Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia)
ist einer der Grundbegriffe der Ethik – der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den fairen Ausgleich von Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs “gerecht” ist “angemessen, richtig”. Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die Gerechtigkeit.
Die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert: “Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. […] Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.”
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein, was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Studium
das Studium zum Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent, staatlichen Beamten, Standesbeamten, Mediator oder einfach eines Wissenden obliegt der 1ten staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
Mit dem Grundlagenstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Mediator bzw. Standesbeamten.
Hier geht es zu der Seit der Uni-SPIK: www.uni-spik.de
das Fachstudium zum Bevollmächtigten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent, staatlichen Beamten, Richter oder einfach eines Wissenden obliegt der 1ten staatlich anerkannten Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland.
Mit dem Fachstudium, erhalten Sie das Zertifkat eines Bevollmächtigten, hohen Beamten, Reichsanwalt, Deutschen Recht-Konsulent.
Hier geht es zu der Seit der Uni-SPIK: www.uni-spik.de
Leistungen
Alle Leistungen der Uni-SPIK im Überblick: www.uni-spik.de/leistungen
Hier geht es zur Anmeldung: www.uni-spik.de/Anmeldung
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